Full Service - Lieferung, Abholung und Aufbau!
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§ 1 Mietzeit
Das Mietverhältnis ist befristet. Die Mietdauer beträgt bis zu vier Tage.
Nach Ablauf dieser Zeit hat der Mieter die gemieteten Artikel unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Mietobjekte nach Absprache mit dem Vermieter auch früher zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 2 Abholung
Die Abholung der Mietobjekte erfolgt ausschließlich an der angegebenen Abholadresse im Mietvertrag. Der Mieter muss einen gültigen Personalausweis vorlegen. Die Gegenstände müssen persönlich abgeholt werden oder eine bevollmächtigte Person muss sie im Namen des Mieters abholen können. Wenn die Gegenstände nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt werden oder die Abholung versäumt wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die Kaution einzubehalten, um eventuelle Verluste oder Schäden zu decken. Vor der Kündigung des Vertrags und Einbehaltung der Kaution setzt der Vermieter dem Mieter jedoch eine angemessene Frist zur Abholung der Gegenstände.
§ 3 Lieferung
Die Mietobjekte werden an die angegebene Lieferadresse geliefert und nach Beendigung des Mietzeitraums dort auch wieder abgeholt.
Vor Ort muss eine empfangsberechtigte Person anwesend sein, die die Übergabe der Mietgegenstände bestätigt. Diese Person muss einen gültigen Personalausweis vorlegen und die Empfangsbestätigung unterschreiben. Sollte bei der Anlieferung niemand anwesend sein, wird ein erneuter Liefertermin notwendig. Für diesen können zusätzliche Gebühren anfallen. Es muss sichergestellt werden, dass die Lieferadresse gut zugänglich ist und genügend Platz für die Übergabe der Mietobjekte vorhanden ist. Falls der Mieter die Mietobjekte am Liefertag nicht innerhalb der vereinbarten Frist annehmen kann und eine Annahme auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die Kaution einzubehalten. Sollte es zeitlich nicht möglich sein, dass eine empfangsberechtigte Person zur vereinbarten Lieferzeit anwesend ist, muss der Vermieter spätestens drei Tage vor dem Liefertermin schriftlich darüber informiert werden, um eine alternative Regelung zu treffen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zu einer Entfernung von 40 km ab der Geschäftsadresse.
§ 4 Kaution
Der Mieter muss eine Kaution pro Mietobjekt zusammen mit dem Mietbetrag auf das Konto des Vermieters überweisen. Diese Kaution wird einbehalten, wenn Schäden festgestellt werden oder Zubehör fehlt. Nur bei einwandfreiem Zustand des Mietobjekts wird die Kaution innerhalb von fünf Werktagen zurückerstattet.
§ 5 Nutzung
Der Mieter muss sicherstellen, dass das Mietobjekt ordnungsgemäß funktioniert, bevor er es nutzt. Während der Mietzeit darf der Mieter das Objekt nutzen, muss es jedoch schonend behandeln und vor Beschädigungen schützen. Das Objekt darf weder vermietet noch verkauft werden. Die Funktion des Mietobjekts darf nicht verändert oder beeinträchtigt werden.
§ 6 Haftungsausschlüsse und Schadensersatzbestimmungen
Der Vermieter haftet nicht für finanzielle Schäden oder Ausfälle des Mieters aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalt. Während der Mietzeit trägt der Mieter die volle Verantwortung für die Mietobjekte. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die durch den Gebrauch oder Missbrauch der gemieteten Artikel entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind, dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen. Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Mieter oder Dritte durch unsachgemäßen Umgang verursacht haben, übernimmt der Mieter die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz. Bei Schaden oder Verlust zahlt der Mieter den Neupreis des betroffenen Artikels. Diese Kosten werden zunächst von der gesamten erhaltenen Kaution abgezogen. Der Restbetrag, falls vorhanden, wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ wird erhoben. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter für alle Einnahmeausfälle oder finanzielle Schäden zu entschädigen, die aufgrund der Beschädigung des Mietobjektes entstanden sind. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggf. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Sollte ein Mietobjekt durch vorherige Mieter beschädigt werden und es dem Vermieter nicht möglich sein, das Objekt bis zur geplanten Abholung zu reparieren oder zu ersetzen, wird der Vermieter alle angemessenen Maßnahmen unternehmen, um eine rechtzeitige Instandsetzung oder Ersatzbereitstellung sicherzustellen. Falls dies trotz Bemühungen des Vermieters nicht gelingt, wird der entsprechende Mietbetrag für die betroffenen Objekte an den Mieter zurücküberwiesen. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle daraus resultierende Schäden oder Unannehmlichkeiten für den Mieter.
§ 7 Mietbetrag
Für die Überlassung der genannten Gegenstände wird ein entsprechender Beitrag vereinbart, zuzüglich einer Kaution. Nach Vertragsunterzeichnung erhält der Mieter eine Rechnung per E-Mail. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30 % der Mietgebühr fällig, außer die Vermietung findet innerhalb der nächsten vier Wochen statt, in diesem Fall ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Der Restbetrag muss spätestens vier Wochen vor Abholung überwiesen werden. Es wird keine Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG ausgewiesen. Bei kurzfristigen Vermietungen innerhalb von zwei Wochen muss die Bezahlung drei Tage vor Abholung erfolgen. Versäumte Zahlungen können dazu führen, dass der Vermieter die Gegenstände nicht herausgibt und die Kaution einbehält. Vorab erfolgt jedoch eine Erinnerungs-E-Mail vom Vermieter.
§ 8 Rückgabe
Die Mietobjekte werden an dem gleichen Ort zurückgegeben, wo sie auch abgeholt worden sind. Das Mietobjekt muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie es dem Mieter übergeben wurde. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Mietobjekt bei der Rückgabe zu prüfen. Sollte das Mietobjekt beschädigt sein, Zubehör fehlen oder das Objekt gar nicht zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution zur Begleichung der entstandenen Kosten einzubehalten. Die Mietsache ist dem Vermieter sorgfältig gereinigt und mit sämtlichem Zubehör zu übergeben. Sollte das gemietete Objekt verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Pauschalgebühr von 15,00 € fällig, welche mit der Kaution entsprechend verrechnet wird. Für jeden Tag, an dem die Rückgabe verzögert wird und keine vorherigen Absprachen getroffen wurden, fällt eine Gebühr von 40,00€ an, auch wenn der Mieter das Equipment nicht mehr nutzt. Diese Gebühr wird ebenfalls mit der Kaution verrechnet oder in Rechnung gestellt. Der Mieter hat selbstständig für die Rückgabe des Equipments an den Vermieter zu sorgen.
§ 9 Stornierung
Der Mieter kann bis zum Tag des Mietbeginns nur aus triftigen Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Email). In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, eine Stornogebühr in folgender Höhe zu leisten:
- bei Stornierung nach Vertragsschluss: 30 % der Miethöhe
- bei Stornierung ab 3 Monate vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe
- bei Stornierung ab 2 Monate vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe
- bei Stornierung ab 30 Tage vor Veranstaltung: 100% der Miethöhe
§ 10 Schriftform, salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben, bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 11 Datenschutz
Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen insbesondere den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, die Bankverbindung und gegebenenfalls weitere Informationen, die zur Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten des Mieters werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Pflichten erhoben und verarbeitet. Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich ist. Der Vermieter wird die personenbezogenen Daten des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses löschen oder vernichten, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Er hat das Recht, unrichtige Daten berichtigen und unzulässig erhobene Daten löschen zu lassen. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Mietverhältnisses informiert wurde und die Regelungen akzeptiert.
§ 12 Kontaktaufnahme über WhatsApp
Der Vermieter ist befugt, den Mieter vor, während und auch nach dem Mietverhältnis über WhatsApp zu kontaktieren. Dies beinhaltet Erinnerungen am Tag der Abholung des Mietobjekts sowie die Klärung von Fragen oder Anliegen, die das Mietverhältnis betreffen. Der Mieter stimmt der Nutzung seiner Telefonnummer für die Kommunikation über WhatsApp zu und kann seine Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.
§ 13 Zustimmung und Einwilligung
Der Mieter bestätigt hiermit, dass er den Mietvertrag vollständig gelesen und verstanden hat und mit sämtlichen darin enthaltenen Bedingungen einverstanden ist. Der Mieter ist sich seiner Verantwortung für die sorgfältige Behandlung der gemieteten Objekte bewusst und akzeptiert, dass er für etwaige Verletzungen, Schäden oder Verluste während des Mietzeitraums haftbar ist. Darüber hinaus erklärt der Mieter, dass er alle erforderlichen Informationen erhalten hat, um die Mietobjekte sicher und verantwortungsvoll zu nutzen.
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