Weddinginbloom
Inh. Gaby Hoppe
Horstheider Weg 7a
33613 Bielefeld
Stand: Februar 2026
§ 1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen
Weddinginbloom – Inh. Gaby Hoppe –
(nachfolgend „Vermieterin“)
und ihren Kundinnen und Kunden
(nachfolgend „Mieter/in“).
1.2 Die AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.3 Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge über die Vermietung von Mietgegenständen sowie hiermit zusammenhängende Leistungen (z. B. Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau, Reinigung), sofern sie dem/der Mieter/in spätestens bei Vertragsschluss in Textform übermittelt wurden. Für künftige Verträge gelten diese AGB jeweils nur, wenn sie bei Vertragsschluss erneut wirksam einbezogen werden.
1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.5 Sofern in diesen AGB die Schriftform verlangt wird, genügt Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
§ 2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote der Vermieterin – insbesondere über Website, Onlineshop, E-Mail oder Social Media – sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Anfragen erfolgen schriftlich oder über den Onlineshop.
Auf Grundlage der Anfrage erhält der/die Mieter/in ein individuelles Angebot.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der/die Mieter/in das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist (ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Zugang) in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
Mit Zugang der Annahmeerklärung bei der Vermieterin gilt der Vertrag als geschlossen.
Die Vermieterin übersendet dem/der Mieter/in anschließend eine Auftragsbestätigung (AB).
Die Auftragsbestätigung dient der Dokumentation und ist keine zusätzliche Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.
2.4 Mit Vertragsschluss gelten die Mietgegenstände für den vereinbarten Zeitraum als verbindlich reserviert.
Die Zahlungspflichten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung / Rechnung.
2.5 Angaben zu Maßen, Farben, Materialien sowie Darstellungen auf Fotos oder Videos dienen ausschließlich der Orientierung.
Abweichungen aufgrund von Lichtverhältnissen, Bildbearbeitung, Bildschirmdarstellungen oder materialbedingten Eigenschaften sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.
2.6 Die Vermieterin ist berechtigt, eine Annahme abzulehnen, insbesondere wenn Mietgegenstände für den angefragten Zeitraum nicht verfügbar sind.
§ 3. Gegenstand der Vermietung
3.1 Mietgegenstände sind sämtliche von der Vermieterin angebotenen Mietartikel, die im Angebot, Mietvertrag, Onlineshop oder in sonstigen Präsentationen ausgewiesen sind.
3.2 Die Mietgegenstände stehen im Eigentum der Vermieterin.
3.3 Die Überlassung erfolgt ausschließlich für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Mietdauer.
3.4 Eine Untervermietung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Mietgegenstände, insbesondere zu fremden Veranstaltungszwecken, ist untersagt.
3.5 Der/die Mieter/in ist ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen.
3.6 Verstößt der/die Mieter/in schuldhaft gegen § 3.4 oder § 3.5, kann die Vermieterin eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt bis zu 300,00 EUR je Verstoß. Dem/der Mieter/in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4. Mietdauer
4.1 Die reguläre Mietdauer beträgt fünf Tage (Donnerstag bis Montag), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Individuelle Mietzeiträume sind nach vorheriger Absprache möglich.
4.3 Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
4.4 Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenen Kalendertag eine zusätzliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 40 % des vereinbarten Mietpreises (reiner Mietpreis der Mietgegenstände, ohne Kaution und ohne Zusatzleistungen) berechnet. Zusätzlich bleibt die Vermieterin berechtigt, weitergehende Schäden geltend zu machen (z. B. Ausfallkosten oder Ersatzbeschaffung), soweit diese nachweislich entstanden sind.
4.5 Eine vorzeitige Rückgabe oder eine verkürzte tatsächliche Nutzung führt nicht zu einer Reduzierung oder Rückerstattung des Mietpreises.
§ 5. Mietpreise und Kaution
5.1 Die Mietpreise gelten pro Mieteinheit, unabhängig von einer vorzeitigen oder nicht genutzten Rückgabe.
5.2 Zusätzlich wird eine Kaution erhoben. Die Höhe richtet sich nach Art und Wert der Mietgegenstände.
5.3 Nach Vertragsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des reinen Mietpreises zu leisten. Der verbleibende Mietbetrag sowie die Kaution sind spätestens vier Wochen vor Abholung oder Lieferung vollständig zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als sechs Wochen vor Mietbeginn) ist abweichend hiervon der Gesamtbetrag (Mietpreis inkl. ggf. Zusatzleistungen sowie Kaution) sofort fällig.
5.4 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe sowie nach vollständiger Prüfung und Klärung sämtlicher Ansprüche vollständig erstattet. Die Rückzahlung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Abschluss der Prüfung und Klärung. Solange offene oder strittige Positionen (z. B. Reinigung, fehlende Teile, Schäden) bestehen, ist die Vermieterin berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bis zur abschließenden Klärung zurückzuhalten.
5.5 Die Vermieterin ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen, insbesondere bei:
- unzureichender Reinigung,
- außergewöhnlicher Verschmutzung,
- Beschädigung oder Verlust,
- fehlender Rückgabe von Mietgegenständen oder Zubehör.
Reicht die Kaution nicht aus, sind darüber hinausgehende Kosten vom/von der Mieter/in zu tragen.
§ 6. Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise sind Bruttopreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6.2 Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.
6.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als sechs Wochen vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag (Mietpreis inkl. ggf. Zusatzleistungen sowie Kaution) sofort nach Rechnungserhalt fällig.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände zu verweigern.
6.5 Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6.6 Gerät der/die Mieter/in insgesamt oder teilweise in Zahlungsverzug, ist die Vermieterin berechtigt, den hierdurch entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Hierzu zählen insbesondere angemessene Mahnkosten, Verzugszinsen sowie erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung.
§ 7. Aufbau, Abbau & Serviceleistungen
7.1 Selbstabholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich im Lager der Vermieterin zu vorab verbindlich vereinbarten Uhrzeiten.
7.2 Erscheint der/die Mieter/in mehr als 20 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit ohne vorherige Mitteilung, gilt dies als erhebliche Verspätung. Die Vermieterin behält sich in diesem Fall vor, die Übergabe oder Rücknahme der Mietgegenstände zeitlich zu verschieben.
7.3 Durch eine verspätete Abholung oder Rückgabe entstehende zusätzliche Aufwände können gesondert berechnet werden. Hierzu zählen insbesondere Wartezeiten und erneute Anfahrten. Wartezeiten werden mit 15,00 € je angefangene 15 Minuten berechnet. Erforderliche erneute Anfahrten werden gemäß § 7.6 (Kilometerkosten zzgl. Pauschale) berechnet.
7.4 Aufbau und Abbau
Aufbau und Abbau der Mietgegenstände erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn diese ausdrücklich gebucht wurden. Der Aufbau erfolgt in der Regel am Veranstaltungstag, der Abbau am Folgetag. Sofern es organisatorisch erforderlich ist oder vom/von der Mieter/in gewünscht wird, kann der Aufbau auch am Vortag erfolgen, sofern dies vorab vereinbart wurde.
7.5 Dekoverleih mit Selbstabholung
Der reine Dekoverleih mit Selbstabholung ist ohne Aufpreis möglich. Lieferung, Abholung, Aufbau, Abbau oder zusätzliche Reinigungsleistungen sind hierbei nicht enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich zusätzlich gebucht wurden. Bei einzelnen Mietgegenständen ist eine Reinigung bereits im Mietpreis enthalten. Bei anderen Mietgegenständen ist eine Reinigung nicht inkludiert und muss gesondert hinzugebucht werden.
7.6 Lieferung und Abholung
Sofern Lieferung und/oder Abholung gebucht werden, erfolgt die Berechnung wie folgt:
a) Kilometerkosten: 1,00 € pro gefahrenem Kilometer. Grundlage ist die Entfernung gemäß Google Maps (schnellste Route) zwischen der Geschäftsadresse der Vermieterin und der Lieferadresse. Die Entfernung wird für jede Fahrt separat berechnet (Lieferung: Hin- und Rückfahrt / Abholung: Hin- und Rückfahrt). Es wird auf volle Kilometer kaufmännisch gerundet.
b) Servicepauschale: Zusätzlich wird eine einmalige Pauschale in Höhe von 29,00 € je Auftrag erhoben.
c) Änderungen/Umwege: Abweichungen durch Umleitungen, Sperrungen oder verkehrsbedingte Routenänderungen bleiben unberücksichtigt, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
7.7 Full-Service-Leistung
Bei Buchung des Full-Service übernimmt die Vermieterin die Lieferung, den fachgerechten Aufbau, den Abbau nach der Veranstaltung sowie die Abholung und Reinigung der vom/von der Mieter/in gebuchten Mietgegenstände.
Die Auswahl der Mietartikel erfolgt im Vorfeld eigenständig durch den/die Mieter/in über den Onlineshop, das Angebot oder den Mietvertrag.
a) Der Standard-Full-Service umfasst insbesondere:
– die Anlieferung der gebuchten Mietgegenstände,
– den fachgerechten Aufbau der Dekoration vor Ort entsprechend den vorab ausgewählten Artikeln,
– den Abbau nach der Veranstaltung,
– die Abholung der Mietgegenstände sowie
– die Reinigung der im Rahmen des Full-Service gebuchten Artikel.
Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt gemäß § 7.6 (Kilometerkosten zzgl. Servicepauschale). Die Kosten für Auf- und Abbau sowie Reinigung sind im Full-Service enthalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
b) Abgrenzung
Der Full-Service bezieht sich ausschließlich auf die von der Vermieterin bereitgestellten Mietgegenstände.
Fremddekorationen oder Fremdleistungen sind nicht Bestandteil des Full-Service und werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache und gegen gesonderte Vergütung übernommen.
7.8 Allgemeine Liefer- und Abholbedingungen
Lieferungen und Abholungen erfolgen ausschließlich an die im Mietvertrag angegebene Adresse zu den vorab vereinbarten Terminen innerhalb eines Zeitfensters von bis zu zwei Stunden. Der Liefer- und Abholort muss gut zugänglich sein. Während des vereinbarten Zeitfensters muss eine empfangs- bzw. rücknahmeberechtigte Person vor Ort anwesend sein. Ist dies nicht der Fall oder ist ein Zugang nicht möglich, ist die Vermieterin berechtigt, die Lieferung oder Abholung zu verschieben oder abzubrechen. Hierdurch entstehende Zusatzaufwände oder erneute Anfahrten können gesondert berechnet werden. Diese Regelungen gelten sowohl für gebuchte Liefer- und Abholleistungen als auch für Full-Service-Leistungen. Kann eine Lieferung/Abholung aus Gründen, die der/die Mieter/in zu vertreten hat (z. B. keine anwesende Person, fehlender Zugang), nicht durchgeführt werden, gelten die hierdurch entstehenden Kosten als vom/von der Mieter/in zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 7.6 sowie § 7.3.
7.9 Lieferung/Anlieferung – ebenerdig, Wege frei, hinter die erste Tür
Sofern Lieferung/Abholung vereinbart ist, erfolgt die Anlieferung grundsätzlich nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der/die Mieter/in hat sicherzustellen, dass die Wege (z. B. Zufahrt, Eingänge, Flure) frei zugänglich und ausreichend breit sind. Entstehen durch Hindernisse, fehlenden Zugang, Treppen, lange Tragewege oder Wartezeiten zusätzliche Aufwände, können diese gesondert berechnet werden.
7.10 Abholung – transportfähig bereitgestellt
Bei Abholung durch die Vermieterin müssen die Mietgegenstände am Abholtag zur vereinbarten Zeit vollständig, sortiert und transportfähig verpackt am vereinbarten Übergabeort zu ebener Erde bereitstehen. Für die Vollständigkeit und ordnungsgemäße Bereitstellung ist ausschließlich der/die Mieter/in verantwortlich. Notwendige zusätzliche Fahrten oder Wartezeiten aufgrund nicht transportfähiger Bereitstellung gehen zu Lasten des/der Mieter/in und werden nach den Regelungen dieser AGB (insbesondere § 7.3 und § 7.6) abgerechnet.
§ 8. Mängelprüfung, Nachbesserung und Reklamation
8.1 Prüfpflicht bei Übergabe
Der/die Mieter/in ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe oder Abholung unverzüglich und eigenständig auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
8.2 Anzeige offensichtlicher Mängel
Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind unverzüglich bei Übergabe oder Abholung anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die Mietgegenstände als vertragsgemäß übergeben.
8.3 Versteckte Mängel
Versteckte Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die erst nach oder während der Veranstaltung angezeigt werden, gelten grundsätzlich als während der Mietzeit entstanden, sofern der/die Mieter/in nicht nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
8.4 Nachbesserung, Austausch und Ersatzleistung
Sollte ein Mietgegenstand vor Übergabe oder Abholung beschädigt werden oder aus unvorhersehbaren Gründen nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden können, ist die Vermieterin berechtigt, nach eigener Wahl:
- einen gleichwertigen oder ähnlichen Mietgegenstand bereitzustellen oder
- einen höherwertigen Ersatzartikel anzubieten.
Ist eine Nachbesserung oder ein Ersatz aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich, wird der Mietpreis des betroffenen Artikels erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.5 Teilbeanstandung
Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Buchung.
§ 9. Sorgfaltspflichten, Nutzung und Witterung
9.1 Die Mietgegenstände sind pfleglich, sachgemäß und entsprechend ihrer Bestimmung zu behandeln.
9.1a Obhutspflichten
Der/die Mieter/in hat die Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit (einschließlich Auf- und Abbau, Transport und Lagerung) sorgfältig zu verwahren, vor Verlust und Diebstahl zu schützen und vor Schäden zu bewahren.
9.2 Eine Nutzung der Mietgegenstände im Außenbereich ist ausschließlich bei trockener Witterung oder unter vollständig wettergeschützter Überdachung zulässig. Als wettergeschützt gilt ein Bereich, der die Mietgegenstände zuverlässig vor Regen, Spritzwasser, hoher Luftfeuchtigkeit und direkter Nässeeinwirkung schützt.
9.3 Bei Open-Air- oder Outdoor-Veranstaltungen trägt der/die Mieter/in das vollständige Wetter- und Witterungsrisiko.
9.4 Tritt während der Nutzung plötzlich oder unerwartet Regen oder sonstige witterungsbedingte Einflüsse auf, sind die Mietgegenstände unverzüglich in geschützte Innenräume zu verbringen oder anderweitig ausreichend zu sichern.
9.5 Schäden, die durch Feuchtigkeit, Nässe oder Witterungseinflüsse entstehen, gelten als nicht vertragsgemäße Nutzung. Dies betrifft insbesondere – jedoch nicht abschließend – Schäden an Holzartikeln, Sitzkissen, Polsterungen, Stoffen, Oberflächen, Lackierungen, Beschichtungen sowie die Entstehung von Stockflecken, Verfärbungen, Aufquellungen oder Verzug.
9.6 Für derartige Schäden haftet der/die Mieter/in gemäß § 12 dieser AGB. Bei nicht reparaturfähigen Schäden haftet der/die Mieter/in in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (Neupreises) zuzüglich etwaiger weiterer Aufwendungen, insbesondere für Ersatzbeschaffung, Transport, Reinigung, Trocknung, Reparaturversuche oder Entsorgung.
9.7 Übliche gebrauchs- und altersbedingte Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
9.8 Sitzmöbel dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß als Sitzgelegenheit genutzt werden. Eine Nutzung als Stehfläche, Ablage oder Spielgerät ist untersagt. Die maximale Belastbarkeit beträgt 110 kg pro Sitzplatz, sofern im Angebot/Mietvertrag/Onlineshop nicht ausdrücklich eine abweichende Belastbarkeit angegeben ist. Eine Überschreitung stellt eine nicht vertragsgemäße Nutzung dar. Hierdurch entstehende Schäden sind vom/von der Mieter/in zu ersetzen.
9.9 Hinweise zur Nutzung des Audio-Gästebuchs, Aufstellungsort & Umgebungsgeräusche
Das Audio-Gästebuch sollte in einem möglichst ruhigen Raum oder in einem deutlich abgeschirmten Bereich aufgestellt werden. Eine Platzierung in unmittelbarer Nähe zu Lautsprechern oder in Räumen mit deutlich hörbarer Musik ist zu vermeiden, da dies die Aufnahmequalität erheblich beeinträchtigen kann.
9.10 Lautstärke & Übersteuerung
Sehr lautes Sprechen oder Schreien in den Telefonhörer kann zu Übersteuerungen und Qualitätsverlusten in den Aufnahmen führen. Die Gäste sollten nach Möglichkeit auf normale Sprechlautstärke hingewiesen werden.
9.11 Aufnahmequalität & Nachbearbeitung
Die Vermieterin ist bemüht, die aufgenommenen Inhalte nach bestem Wissen technisch aufzubereiten und die Qualität zu optimieren. Aufgrund von Umgebungsgeräuschen, Lautstärkeverhalten der Gäste oder äußeren Einflüssen kann jedoch keine Garantie für eine durchgehend optimale Tonqualität übernommen werden.
9.12 Akkulaufzeit & Speicher
Das Audio-Gästebuch verfügt über eine für Veranstaltungen ausgelegte Akkulaufzeit sowie ausreichend Speicherkapazität. Eine konkrete Angabe zur maximalen Nutzungsdauer oder Speichermenge kann jedoch nicht zugesichert werden, da diese von Nutzungsintensität und Umgebungsbedingungen abhängig ist.
9.13 Bedienung
Die Bedienung des Audio-Gästebuchs ist bewusst einfach gehalten und in wenigen Schritten möglich. Eine detaillierte Bedienungsanleitung wird der/dem Mieter/in wenige Tage vor der Veranstaltung zusätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt.
9.14 Veränderungen oder Bearbeitungen der Mietgegenstände (z. B. Kleben, Bohren, Schneiden, Beschriften, Lackieren oder Fixieren mit Hilfsmitteln) sind unzulässig.
§ 10. Gefahrübergang und Transport
10.1 Gefahrübergang
Die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Mietgegenstände geht mit Übergabe an den/die Mieter/in oder an einen von ihm/ihr beauftragten Dritten vollständig auf den/die Mieter/in über. Ab diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche gegen die Vermieterin wegen Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der Mietgegenstände, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Bei Lieferung und/oder Full-Service gilt die Übergabe als erfolgt, sobald die Mietgegenstände am vereinbarten Lieferort an eine empfangsberechtigte Person übergeben bzw. im Rahmen des Aufbaus vor Ort platziert wurden.
10.2 Selbstabholung und Transport
Bei Selbstabholung ist der/die Mieter/in für einen sachgemäßen, sicheren und fachgerechten Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Die Mietgegenstände sind während des Transports ausreichend zu sichern und vor Feuchtigkeit, Verrutschen, Umkippen oder sonstigen Beschädigungen zu schützen. Schäden, die durch unsachgemäßen Transport, unzureichende Sicherung oder ungeeignete Transportmittel entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des/der Mieter/in.
10.3 Vermietung mit Versand (Postversand)
Sofern Mietgegenstände im Wege des Post- oder Paketversands (z. B. Audio-Gästebücher oder sonstige Kleinteile) an den/die Mieter/in überlassen werden, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Sendung an den Versanddienstleister. Der/die Mieter/in ist verpflichtet, das Mietobjekt spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin ordnungsgemäß, vollständig und transportsicher verpackt unter Nutzung der von der Vermieterin bereitgestellten Rücksendeinformationen (z. B. QR-Code / Rücksendeanweisungen) an den Versanddienstleister zu übergeben. Maßgeblich für die fristgerechte Rückgabe ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Versanddienstleister (Posteinlieferung) bis spätestens zum jeweiligen Postschluss, nicht der tatsächliche Zugang bei der Vermieterin. Der/die Mieter/in hat die rechtzeitige Einlieferung auf Verlangen durch einen Einlieferungsbeleg nachzuweisen.
Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist die Vermieterin berechtigt, eine Nutzungsentschädigung gemäß § 4.4 zu berechnen. Der/die Mieter/in haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Verpackung ab Gefahrübergang bis zum tatsächlichen Eingang des Mietobjekts bei der Vermieterin, soweit der Schaden nicht ausschließlich durch den Versanddienstleister verursacht wurde. Die Rücksendung hat in der Originalverpackung bzw. in einer gleichwertig stabilen Verpackung zu erfolgen. Fehlt die Originalverpackung oder ist sie unbrauchbar, kann die Vermieterin Ersatzverpackungskosten berechnen.
Gibt der/die Mieter/in eine falsche oder unvollständige Lieferadresse an oder ist die Annahme der Sendung nicht möglich (z. B. Annahme verweigert, nicht abgeholt), trägt der/die Mieter/in die daraus entstehenden Mehrkosten (z. B. erneuter Versand, Lager-/Rücksendekosten). Wird die Sendung in diesen Fällen an die Vermieterin zurückgesendet und ist eine erneute Zustellung aus zeitlichen Gründen bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich, geht dies vollständig zu Lasten des/der Mieter/in. Ein Anspruch auf Mietminderung, Rückerstattung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
§ 11. Rückgabe und Reinigung
11.1 Rückgabezustand abhängig von der Reinigungsleistung
Die Mietgegenstände sind nach Ablauf der Mietdauer vollständig, sortiert und wie im übernommenen Zustand zurückzugeben, unter Berücksichtigung der jeweils gebuchten Reinigungsregelung:
- Mietgegenstände mit inkludierter Reinigung:
Übliche, veranstaltungsbedingte Verschmutzungen sind zulässig, sofern diese mit normalem Reinigungsaufwand rückstandslos entfernt werden können. - Mietgegenstände ohne inkludierte Reinigung (Selbstreinigung):
Diese sind vollständig, schonend und fachgerecht gereinigt zurückzugeben.
Die Mietgegenstände müssen insbesondere frei sein von sichtbaren Verschmutzungen und Rückständen (z. B. Kerzenwachs, Klebereste, Dekorationselemente, Schmutz-, Fett- oder Lebensmittelrückstände sowie sonstige Anhaftungen). Unsachgemäße Reinigungsversuche, insbesondere mit scharfkantigen, kratzenden oder beschädigenden Gegenständen, sind untersagt.
11.2 Kennzeichnung der Reinigungsleistung
Sofern für einzelne Mietgegenstände eine Reinigung im Mietpreis enthalten ist, wird dies im Angebot, Mietvertrag oder Onlineshop ausdrücklich ausgewiesen.
11.3 Optionaler Reinigungsservice
Sofern kein Full-Service gebucht wurde und die Reinigung bei den gewählten Mietgegenständen nicht im Mietpreis enthalten ist, kann optional ein Reinigungsservice hinzugebucht werden. Wird kein Reinigungsservice gebucht, sind die Mietgegenstände gemäß Ziffer 11.1 im gereinigten Zustand zurückzugeben.
11.4 Unzumutbare Verschmutzung und Sonderregelung
Als unzumutbar gilt insbesondere eine Verschmutzung oder Beschädigung, die:
- nur mit außergewöhnlichem Reinigungs- oder Trocknungsaufwand zu entfernen ist,
- nicht rückstandslos beseitigt werden kann oder
- zu dauerhaften Schäden führt.
Sonderregelung Sitzkissen „Snow“:
Bei Rückgabe von Sitzkissen des Modells „Snow“ mit sichtbaren Flecken oder Verunreinigungen wird unabhängig von Art oder Größe des Flecks eine Reinigungs- und Trocknungspauschale von 1,50 € pro betroffenem Kissen berechnet, da diese einer besonders aufwendigen Reinigung und Trocknung bedürfen.
Weitergehende Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten können der/dem Mieter/in in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet werden. Reicht die Kaution nicht aus, sind darüber hinausgehende Kosten vom/von der Mieter/in zu tragen.
11.5 § 545 BGB ausgeschlossen
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 12. Haftung des Mieters / der Mieterin
12.1 Haftungsbeginn und -umfang
Der/die Mieter/in haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Rückgabe für sämtliche Schäden, Verluste oder den Diebstahl der Mietgegenstände sowie des Zubehörs. Als Verlust gelten auch fehlende Einzel- oder Zubehörteile von Mietgegenständen oder Sets.
12.2 Haftung für Dritte
Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden oder Verluste, die durch Dritte, insbesondere Gäste, Kinder, Dienstleister, Aufbauhelfer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, verursacht werden.
12.3 Totalschaden und Verlust
Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust haftet der/die Mieter/in in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (Neupreises). Zusätzlich haftet der/die Mieter/in für weitere entstehende Aufwendungen, insbesondere für:
- Ersatz- oder Neubeschaffung
- Transport- und Versandkosten
- Bearbeitungs- und Organisationsaufwand
- Ausfallkosten durch Nichtverfügbarkeit
- Entsorgungs- oder Reinigungsversuche
12.4 Entstehen der Vermieterin durch Beschädigung, Verlust, unzumutbare Verschmutzung oder unsachgemäße Nutzung zusätzliche Aufwände, ist sie berechtigt, neben den reinen Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten auch den hierdurch verursachten Organisations-, Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand zu berechnen. Dieser wird nach Zeitaufwand mit 60,00 € pro Stunde (Abrechnung je angefangene 15 Minuten) berechnet und umfasst insbesondere:
– Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Schäden oder Verschmutzungen,
– Kommunikation mit der/dem Mieter/in,
– Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung,
– Koordination von Reparaturen, Reinigungen oder Ersatzbeschaffung,
– Transport-, Lager- oder Entsorgungsaufwand.
Der Aufwand wird sach- oder zeitbezogen, nachvollziehbar und entsprechend dem tatsächlichen Anfall berechnet.
12.5 Versicherung
Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Der/die Mieter/in trägt das Risiko ab Übergabe und wird ausdrücklich darauf hingewiesen, für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau eigenständig zu prüfen, ob ein entsprechender Versicherungsschutz erforderlich ist.
12.6 Offene Flammen, Kerzennutzung und Sicherheit
Die Nutzung von Mietgegenständen in Verbindung mit offenen Flammen, insbesondere Kerzen, Teelichtern, Zylindervasen oder Kerzenständern, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des/der Mieter/in. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen, Sachen oder der Umgebung, die im Zusammenhang mit der Nutzung offener Flammen, Hitze, Wachs, Ruß oder Brandrückständen entstehen. Schäden an Mietgegenständen, die durch offenes Feuer, Hitzeentwicklung, Wachs, Ruß oder Brandrückstände entstehen, gelten als nicht vertragsgemäße Nutzung und werden dem/der Mieter/in in Rechnung gestellt. Darüber hinaus übernimmt die Vermieterin keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung, falsche Platzierung, unzureichende Sicherung oder durch das Stolpern über Mietgegenstände oder Zubehör entstehen. Die Verantwortung für eine sichere Platzierung und Nutzung der Mietgegenstände während der Veranstaltung liegt vollständig beim/von der Mieter/in.
§ 13. Haftung der Vermieterin
13.1 Unbeschränkte Haftung
Die Vermieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.2 Haftung bei wesentlichen Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) haftet die Vermieterin dem Grunde nach. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen – unter Berücksichtigung der Regelungen in § 13.1 und § 13.2 – ist eine weitergehende Haftung der Vermieterin gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall sowie sonstige Vermögensschäden.
13.4 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden oder Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Krankheit, unvorhersehbare Ereignisse oder sonstige Umstände entstehen, die sie nicht zu vertreten hat.
13.5 Nachbesserung und Ersatzleistung
Im Falle eines Mangels an einem Mietgegenstand steht der Vermieterin zunächst das Recht zur Nachbesserung oder zur Bereitstellung eines gleichwertigen, ähnlichen oder höherwertigen Ersatzartikels zu.
Eine Mietminderung ist nur zulässig, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzleistung endgültig fehlgeschlagen ist und beschränkt sich auf den Mietpreis des jeweils betroffenen Mietgegenstandes.
§ 14. Widerrufsrecht und Stornierung
14.1 Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht)
Der/die Mieter/in hat das Recht, den Mietvertrag binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) zu widerrufen, sofern der/die Mieter/in Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der vereinbarte Mietbeginn mehr als 30 Tage nach Vertragsschluss liegt. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Mieter/in der Vermieterin
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E-Mail: weddinginbloom@web.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wird dieser Vertrag widerrufen, hat die Vermieterin dem/der Mieter/in alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Vermieterin eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, das der/die Mieter/in bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Vermieterin mit der Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des/der Mieter/in vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der/die Mieter/in bestätigt hat, dass er/sie Kenntnis davon hat, dass durch den Beginn der Leistungserbringung das Widerrufsrecht erlischt. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der vereinbarte Mietbeginn innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss liegt.
14.2 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Weddinginbloom – Inh. Gaby Hoppe
Horstheider Weg 7a
33613 Bielefeld
E-Mail: weddinginbloom@web.de
Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir () den von mir / uns () abgeschlossenen Mietvertrag über die Anmietung folgender Mietgegenstände:
Vertragsschluss am (*): _____________________________________________
Name des/der Mieter/in: ____________________________________________
Anschrift des/der Mieter/in: _______________________________________
Unterschrift des/der Mieter/in (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Datum: ____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
14.3 Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Stornierung in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung bei der Vermieterin. Es gilt jeweils ausschließlich die zum Zeitpunkt der Stornierung einschlägige Stornierungsstufe:
a) Bis einschließlich 14 Tage nach Vertragsschluss: kostenfrei
b) Ab dem 15. Tag nach Vertragsschluss, sofern der vereinbarte Mietbeginn noch mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt: 30 % des vereinbarten Mietpreises (ohne Kaution)
c) Stornierung bis 12 Monate vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
d) Stornierung bis 4 Monate vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
e) Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn: 75 % des vereinbarten Mietpreises
f) Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn: 90 % des vereinbarten Mietpreises
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweilige Stornierungsgebühr angerechnet. Dem/der Mieter/in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vermieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14.4 Zusatzleistungen
Bereits erbrachte Zusatzleistungen sowie Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits verbindlich disponiert, eingekauft, vorbereitet oder nicht mehr stornierbar sind (z. B. Sonderanfertigungen), sind unabhängig von den vorstehenden Stornierungsgebühren zu vergüten.
14.5 Anrechnung geleisteter Zahlungen
Bereits geleistete Anzahlungen oder sonstige Zahlungen werden mit den anfallenden Stornierungsgebühren verrechnet. Übersteigende Beträge sind vom/von der Mieter/in unverzüglich auszugleichen. Die Kaution ist von Stornierungsgebühren nicht betroffen und wird – sofern bereits geleistet – vollständig zurückerstattet, soweit keine anderen Ansprüche bestehen.
§ 15. Rücktritt durch die Vermieterin
15.1 Die Vermieterin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, unvorhersehbare persönliche Gründe, Todesfall, Geschäftsaufgabe oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.
15.2 Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 16. Kontaktaufnahme
16.1 Die Vermieterin ist berechtigt, den/die Mieter/in im Rahmen der Vertragsabwicklung über gängige Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Telefon, WhatsApp) zu kontaktieren, sofern dies zur Durchführung oder Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist.
16.2 Der Nutzung einzelner Kommunikationskanäle kann der/die Mieter/in jederzeit in Textform widersprechen.
§ 17. Schriftform / Textform
17.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist oder gesetzlich zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist.
17.2 Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformregelung.
§ 18. Datenschutz
18.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des/der Mieter/in erfolgt ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der Datenschutzerklärung der Vermieterin.
18.2 Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses. Hierzu zählen insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten sowie weitere für die Vertragsdurchführung erforderliche Informationen.
18.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
18.4 Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern keine weitergehende rechtliche Grundlage für eine Speicherung besteht.
18.5 Der/die Mieter/in hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
18.6 Audio-Gästebuch – Sprachaufnahmen
Sofern ein Audio-Gästebuch gemietet wird, werden durch Gäste gesprochene Nachrichten in Form von Sprachaufnahmen aufgezeichnet. Diese Sprachaufnahmen stellen personenbezogene Daten dar. Der/die Mieter/in bestätigt, dass er/sie dafür verantwortlich ist, die Hochzeitsgäste über die Nutzung des Audio-Gästebuchs und die Aufzeichnung ihrer Stimmen zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen. Die Vermieterin ist berechtigt, die aufgezeichneten Sprachaufnahmen zum Zwecke der Vertragsdurchführung anzuhören, technisch zu bearbeiten (z. B. Zusammenführung, Lautstärkeanpassung, Formatkonvertierung), zu speichern sowie über digitale Übertragungswege (z. B. Download-Link oder Cloud-Dienst) an den/die Mieter/in zu übermitteln. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Speicherung erfolgt nur so lange, wie dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
§ 19. Salvatorische Klausel
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
19.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig ist, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 20. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
20.1 Die Vermieterin behält sich vor, diese AGB aus rechtlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen anzupassen oder zu ändern.
20.2 Für bereits geschlossene Verträge gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
20.3 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website der Vermieterin einsehbar. Für den einzelnen Vertrag gilt jedoch ausschließlich die Fassung, die dem/der Mieter/in bei Vertragsschluss in Textform übermittelt wurde.
§ 21. Zustimmung zum Vertrag / Verantwortungsübernahme
21.1 Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der/die Mieter/in, dass er/sie den Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen und verstanden hat und mit deren Geltung einverstanden ist.
21.2 Der/die Mieter/in bestätigt, dass ihm/ihr sämtliche für die sachgemäße und sichere Nutzung der Mietgegenstände erforderlichen Informationen bekannt sind bzw. zur Verfügung gestellt wurden.
21.3 Der/die Mieter/in ist sich der Verantwortung für die sorgfältige Behandlung der Mietgegenstände bewusst und akzeptiert die Haftung gemäß den vertraglichen Regelungen.
§ 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
22.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Mietverhältnis ist Bielefeld.
22.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bielefeld. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
23.1 Die Vermieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG teilzunehmen.
